Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alles, was sich auf die Beziehungen unserer Geschäftstätigkeit zu unseren Kunden und Partnern bezieht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alles, was mit dem Verkauf von Produkten, Materialien und Dienstleistungen zu tun hat. Unsere AGB finden Sie unten beschrieben.
Unser Unternehmen wird im Folgenden als „der Anbieter oder das Unternehmen“ bezeichnet, unsere Kundschaft als „der Kunde“ (es wird nur der männliche Begriff verwendet).
1. Bestellung des Kunden und Terminvereinbarung
Der Kunde, der einen Termin vereinbart, sei es vor Ort an der Adresse des Unternehmens, per Telefon oder online, verpflichtet sich, den vereinbarten Termin einzuhalten. Es handelt sich im Grunde um einen Vertrag, den der Kunde mit dem Anbieter abschließt. Die E-Mail, mit der die Buchung bestätigt wird, dient als Beweis für den Vertrag. Im Falle einer Verhinderung müssen Termine innerhalb von 24 Stunden (inkl. geschlossener Tage, per E-Mail) vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Treffens gekündigt werden. Andernfalls wird eine Stornierungsgebühr von mindestens CHF 50 in Rechnung gestellt. Kunden, die keine korrekte E-Mail-Adresse angeben, erhalten keine Terminbestätigung, so dass der Anbieter nicht in der Lage ist, den vom Kunden gewünschten Termin einzuhalten. Unter diesen Umständen kann der Auftrag des Kunden nicht vom Anbieter übernommen werden.
2. Verantwortung des Anbieters
Der Anbieter gewährt dem Kunden eine Garantie auf der Grundlage der geltenden Rechtsgrundlagen. In Bezug auf Teile und Material beträgt diese Garantie (sofern nicht anders vereinbart) 24 Monate ab dem Datum der Lieferung. Das Lieferdatum muss vom Kunden eindeutig dokumentiert werden können (Quittung, Rechnung), zusammen mit den Referenzen des defekten Gegenstandes/Materials. Nach Art. 197 ff. des Obligationenrechts (OR; SR 220) gelten Gegenstände, die nicht die zugesicherten oder erwarteten Eigenschaften aufweisen, als mangelhaft. Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer dem Verkäufer die festgestellten Mängel unverzüglich (schriftlich) mitteilen.
In Bezug auf die Arbeit beträgt die Garantie 12 Monate. Der Kunde muss eindeutig in der Lage sein, einen konkreten Beweis dafür zu erbringen, dass ein Mangel im Zusammenhang mit einer schlecht ausgeführten Arbeit vorliegt. Bei einigen Unternehmensleistungen gibt es jedoch keine Garantie auf die Arbeitskraft und/oder auf ausgeführte oder geleistete Arbeiten. Hier betrachten wir insbesondere Arbeiten wie: Reinigungen von Gegenständen (Fahrzeugen etc.) sowie Beratungen und Gespräche zwischen Mitarbeitern des Anbieters und dem Kunden als von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Wenn die Erwartungen oder Wünsche des Kunden nicht erfüllt werden, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Anbieter oder seinem Vertreter unverzüglich mitzuteilen, z. B. bei der Rückgabe der Sache, des bearbeiteten Objekts oder nach Abschluss der am selben Tag geführten Verhandlungen.
Anvertraute Gegenstände und Fahrzeuge: Der Auftragnehmer haftet ab dem Zeitpunkt, an dem ihm der Gegenstand anvertraut wird (Datum und Uhrzeit), bis zur vereinbarten Rückgabe, jedoch in keinem Fall über die offiziellen Öffnungszeiten des Unternehmens hinaus. Ausnahmen von der Haftung des Anbieters: Konkret und beispielhaft bedeutet dies, dass ein Kunde, der dem Unternehmen sein Fahrzeug für einen Tag anvertraut hat und es nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen kann oder über die Öffnungszeiten des Unternehmens hinaus kommt, die volle Haftung für Schäden an seinem Fahrzeug übernimmt (der Kunde). Das Unternehmen haftet auch nicht für Fahrzeuge, die außerhalb der Öffnungszeiten über eine Schlüsselbox (Digi-Box) zurückgegeben werden.
Der Anbieter ist von seiner Verantwortung entbunden, wenn externe und von seinem Willen unabhängige Elemente den Auftrag des Kunden stören oder ihn daran hindern, ihn auszuführen. Mit externen und unabhängigen Elementen sind Wetterunruhen, blockierte Straßen (Unfälle, Demonstrationen usw.) gemeint. In solchen Fällen wird ein neuer Termin vereinbart.
Schäden am Eigentum des Kunden: Der Auftragnehmer verfügt über eine Haftpflichtversicherung (Responsabilité Civile), die eventuelle Schäden an Teilen des bearbeiteten Objekts abdeckt.
3. Verantwortung des Klienten
Wenn der Kunde dem Unternehmen einen Gegenstand oder ein Fahrzeug anvertraut, ist er verpflichtet, alle Wertgegenstände sowie Bargeld, Wertpapiere, persönliche und/oder vertrauliche Dokumente aus seinem Eigentum zu entfernen. Andernfalls und im Falle eines Verlustes oder Verschwindens lehnt das Unternehmen jede Haftung ab. Dasselbe gilt, wenn eine Leistung, die vom Unternehmen erbracht werden sollte, nicht erbracht werden kann, weil der Zugang vom Kunden nicht gewährt wird (Beispiel: ein verschlossener Safe kann nicht gereinigt werden).
Wenn die Erreichbarkeit oder der Ort aufgrund eines Auftrags zur Abholung eines Fahrzeugs (Holh & Bring Service) falsch angegeben wird, wird dem Kunden die Zeit, die der Anbieter verliert, in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, seine Wünsche klar und deutlich zu erklären und mitzuteilen, damit der Dienstleister die Arbeit entsprechend seinen Erwartungen ausführen kann.
Der Auftragnehmer führt die beauftragten Arbeiten nach bestimmten Standards aus, die sich aus internen Richtlinien, Checklisten oder Normen ergeben, die von den Herstellern der bearbeiteten Gegenstände verlangt oder gefordert werden. Wenn der Kunde also von einigen der oben genannten Regeln abweichen möchte, übernimmt er die Verantwortung dafür. Beispiel: Der Kunde verlangt seine eigenen Reinigungsmittel, für sein Auto möchte er nicht, dass bestimmte Lösungsmittel und Scheibenwaschmittel etc. hinzugefügt werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, seine Wünsche schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen, und zwar jedes Mal und bei jeder neuen Terminvereinbarung.
Jede illegale Substanz oder jeder illegale Gegenstand, der in einer Immobilie oder in einem Fahrzeug entdeckt wird, führt sofort zur Stornierung des Auftrags, das Fahrzeug wird in Sicherheit gebracht und in beiden Fällen werden die zuständigen Behörden informiert.
4. Gebühren und Leistungen
Die auf unseren Preistabellen, Internetseiten oder anderen Kommunikationsmitteln angegebenen Preise sind Preise, die nach bestimmten Standards festgelegt wurden. Gegenstände, Fahrzeuge usw., die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades, ihres Alters oder ihrer Ungesundheit nicht dem Standard entsprechen, können nicht zu den angegebenen Preisen entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass Kaugummi, Wein und Körperflüssigkeiten nicht immer mit den gewünschten Ergebnissen entfernt werden können.
Das Unternehmen behält sich daher das Recht vor, dem Kunden einen höheren Preis zu berechnen, nachdem es ihn darüber informiert hat. Wenn möglich, wird ein Preis berechnet und dem Kunden mitgeteilt. In manchen Fällen ist jedoch keine Preisangabe vorhersehbar und möglich, dann wird eine Regiearbeit (Anzahl der in Rechnung gestellten Stunden) bewertet. Bei einer Auftragsarbeit kann der Kunde eine Obergrenze angeben, so dass das Unternehmen eine maximale Leistung für die vom Kunden angegebene Preisobergrenze erbringen wird.
5. Zahlungen für Leistungen
Die Leistungen werden bei der Übergabe des bearbeiteten Objekts und/oder der erbrachten Leistung in bar bezahlt. Alle anderen Vereinbarungen, die im Angebot klar definiert und festgelegt sind, oder die bei der Terminvereinbarung besprochen und vereinbart werden, können in Ausnahmefällen von den Grundbedingungen abweichen.
Bei Schnelldiensten wie Reinigungen können Zahlungen nur auf elektronischem Wege erfolgen, wie z. B.: Kreditkarte (Mastercard), Postcard, Twint.
Bei regelmäßigen Kunden mit einem großen Geschäftsvolumen können sicherlich Vereinbarungen über Zahlungsfristen getroffen werden.
Wenn die Fristen für ausgestellte Rechnungen oder monatliche Raten in Bezug auf verschiedene Verträge überschritten oder vom Kunden nicht rechtzeitig beglichen werden, werden folgende Gebühren erhoben:
a) Jede Mahnung wird mit Fr. 35.00 verrechnet.
b) das Verfassen jedes Zahlungsbefehls wird mit Fr. 50.00 verrechnet.
c) Kosten des Betreibungsamtes werden zusätzlich verrechnet, mindestens aber Fr. 350.00: nach Aufwand.
d) Verzugszinsen auf den Mietbetrag ab dem 10. Kalendertag: + 5.00%.
e) jeder in Rechnung gestellte Antrag auf „Rechtsöffnung“: Fr. 300.00
Das Ganze gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG
6. Annahme der AGB und AGB
Diese Bedingungen sind auf der/den Internetseite(n) des Unternehmens, am Empfang des Unternehmens oder auf besondere Anfrage verfügbar: Sie werden dem Kunden per E-Mail oder eventuell per Post zugesandt.
Im Internet werden die Bedingungen akzeptiert, wenn das Häkchen bei „Bedingungen AGB /CGV“ gesetzt ist. Bei einem Antrag auf Eröffnung eines Kundenkontos durch Unterzeichnung des genannten Dokuments muss der Kunde sie jedoch speziell anfordern, wenn er sie zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung eines Kundenkontos physisch erhalten möchte.
Bei Verträgen aller Art, wenn der Vertrag unterzeichnet wird. Der Vermerk: „AGB/Verkaufs-AGB auf Anfrage erhältlich“ ist maßgeblich.
7. Gültigkeit unserer AGBs und AGBs
Frühere Bedingungen: Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und früheren Versionen dieser Bedingungen haben die Bestimmungen dieser Bedingungen Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Alle Benachrichtigungen/Mitteilungen müssen uns entweder per Post an die auf der Rechnung angegebene Adresse des Anbieters (mit der UID-Nr. des Unternehmens) übermittelt werden. Eine solche Mitteilung gilt 4 Werktage nach ihrer Absendung als zugegangen, wenn sie per A-Post oder Einschreiben versandt wird.
Wir möchten darauf hinweisen, dass diese allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für alle Unternehmen und Labels gelten, die der Foch-Unternehmensgruppe in der Schweiz angeschlossen oder in diese integriert sind. Die Unternehmen mit den UID-Nummern/ CHE-103.404.127, 106.157.112, 112.109.816 stellen diese Bedingungen gemeinsam heraus.
Die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sowie die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen unterliegen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich der Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens, das durch seine UID-Nr. definiert ist, die aus dem Handelsregisterauszug hervorgeht. Für die Website(s) übernimmt der Autor und/oder der Inhaber keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Der Autor und/oder der Inhaber der Website haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden.
Teilnichtigkeit dieser Bedingungen: Sollten einzelne Bestimmungen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam sein, aus denselben Gründen unentschuldbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert in Kraft. Die Vertragsparteien werden im Falle der Unwirksamkeit die unwirksame Bestimmung durch eine entsprechende neue Bestimmung ersetzen, die den ursprünglichen Zweck erfüllt, der ihr zugewiesen wurde.
Nur der Text in französischer Sprache ist rechtlich verbindlich. Alle Übersetzungen in andere Sprachen werden von einer KI-Anwendung erstellt und nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.
AGB und AGB Version 1/2025
Ref. CCS/ M/ 04/ 99/ 2025-1
Bedingungen für die Nutzung eines Ersatzfahrzeugs
Der Fahrer des Fahrzeugs muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Empfänger des Ersatzfahrzeugs ist allein verantwortlich und verpflichtet sich, Folgendes zu tun
die am Fahrzeug entstandenen Schäden in vollem Umfang gemäß der Reparaturrechnung selbst zu tragen. Das vom Kunden der Garage anvertraute Auto kann bei Bedarf von der Garage als Kaution einbehalten werden, bis die geschuldete Entschädigung bezahlt ist. Es kann eine Tageskaskoversicherung abgeschlossen werden. Dadurch wird im Schadensfall nur ein Selbstbehalt von CHF 1’000.00 (tausend Franken pro Fall) vom Empfänger des Ersatzwagens verlangt. Bei einem Unfall ist ein Polizeibericht obligatorisch. Wird der Bericht nicht vorgelegt, kann die Kaskoversicherung nicht in Anspruch genommen werden und die Kosten werden dem Empfänger des Ersatzfahrzeugs in Rechnung gestellt (gemäss Art. 5 des VHR-Vertrags). Es ist strengstens verboten, in den Ersatzfahrzeugen zu essen / zu trinken / zu rauchen / Tiere mitzunehmen.